Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Cedric Siegfried Kuschnick, handelnd unter „CSK-Audio-Designs“ („CSK“), und dem jeweiligen Kunden über Content-, Audio-, Video-, Podcast-, Social-Media-, Beratungs-, Produktions-, Postproduktions-, Distributions- und Marketingleistungen. Sie gelten insbesondere für die Leistungslinie „Behind the Brand“, Audio Branding, Radio Branding, Werbung und Marketing-Audio, Filmton, Corporate Podcasting, Foto- und Videoproduktion, Social-Media-Management sowie Paid-Media-Leistungen.

1.2 „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). „Verbraucher“ ist eine natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

1.3 Die Leistungen „Behind the Brand“, Social-Media-Management und Paid Media richten sich grundsätzlich ausschließlich an Unternehmer. Ein Vertrag hierüber mit einem Verbraucher kommt nur zustande, wenn CSK dem im Einzelfall ausdrücklich zustimmt.

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn CSK ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Leistungsbeschreibung oder in einer sonstigen ausdrücklich getroffenen Vereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB.

1.5 Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Spätere Änderungen gelten für einen bereits geschlossenen Vertrag nur, wenn beide Parteien ihnen zustimmen oder das Gesetz eine Änderung zulässt.

2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

2.1 Angaben auf Webseiten, in Präsentationen, Social-Media-Beiträgen, Preisübersichten oder Werbematerialien von CSK sind unverbindliche Leistungsbeschreibungen und noch kein Vertragsangebot, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 CSK erstellt auf Grundlage der Kundenangaben ein Angebot. Sofern das Angebot keine andere Frist nennt, kann es innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang angenommen werden. Die Annahme kann in Textform, insbesondere per E-Mail, oder durch eine von CSK angebotene elektronische Annahmefunktion erfolgen. Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot des Kunden.

2.3 Vertragsbestandteile gelten in folgender Rangfolge: (1) ausdrücklich individuell vereinbarte Regelungen, (2) das Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung und Anlagen, (3) gegebenenfalls eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, (4) diese AGB. Gesetzlich zwingende Bestimmungen bleiben unberührt.

2.4 Der Kunde hat CSK vor Vertragsschluss auf besondere technische, rechtliche, betriebliche oder zeitliche Anforderungen hinzuweisen, die für die Leistungserbringung wesentlich sind. Dies gilt insbesondere für verbindliche Veröffentlichungstermine, Plattformvorgaben, Corporate-Design-Regeln, Barrierefreiheitsanforderungen, Geheimhaltungsstufen und interne Freigabeprozesse.

2.5 Auf Kundenseite benannte Projektkontakte gelten gegenüber CSK als befugt, projektbezogene Informationen, Feedback und Freigaben zu erteilen, soweit der Kunde CSK keine Einschränkungen in Textform mitgeteilt hat. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, die über die laufende Projektdurchführung hinausgehen, bleiben vertretungsberechtigten Personen vorbehalten.

3. Leistungsumfang und Leistungscharakter

3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen können je nach Vereinbarung insbesondere Strategie und Konzeption, Themen- und Formatentwicklung, Redaktionsplanung, Moderation, On-Site-Produktion, Foto-, Video- und Audioaufnahmen, B-Roll, Schnitt, Mischung, Mastering, Sounddesign, Audiologos, Jingles, Sprecherleistungen, Untertitel, Captions, Thumbnails, Blogtexte, Short- und Longform-Inhalte, Podcast-Produktion, technische Distribution, Social-Media-Management, Reporting sowie Paid-Media-Setup und -Optimierung umfassen.

3.2 Soweit CSK einen bestimmten Erfolg schuldet, etwa die Herstellung eines konkret beschriebenen Audiologos, Videos oder fertig bearbeiteten Content-Assets, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den Werkvertrag. Bei Beratung, Strategie, laufender Betreuung, Distribution, Kampagnensteuerung oder Social-Media-Management schuldet CSK eine fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

3.3 Angaben zu möglichen Reichweiten, Bewerbungen, Leads, Klicks, Umsätzen, Engagement-Raten, Veröffentlichungszeiten oder sonstigen Ergebnissen sind Zielwerte oder Erfahrungswerte, sofern sie nicht im Angebot ausdrücklich als garantierte Beschaffenheit bezeichnet sind. Frühere Projektergebnisse und Fallstudien sind keine Garantie für einen vergleichbaren Erfolg.

3.4 CSK darf qualifizierte Mitarbeitende, freie Kreative, Produktionspartner, Sprecher, Studios, Vermarkter oder sonstige Subunternehmer einsetzen. CSK bleibt für die von CSK geschuldeten Leistungen verantwortlich. Schließt der Kunde auf Empfehlung oder Vermittlung von CSK einen eigenen Vertrag mit einem Dritten, wird dieser Dritte nicht Erfüllungsgehilfe von CSK; für dessen Leistungen gelten die Bedingungen des Dritten.

3.5 Rechtliche, steuerliche oder regulatorische Beratung ist nicht geschuldet. Eine im Angebot ausdrücklich vereinbarte Rechte- oder Compliance-Unterstützung umfasst nur die dort beschriebenen organisatorischen oder technischen Maßnahmen und ersetzt keine Prüfung durch einen Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragten oder eine sonst zuständige Fachperson.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt CSK rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität alle Informationen, Materialien, Zugänge und Entscheidungen zur Verfügung, die für die Leistung erforderlich sind. Dazu gehören je nach Projekt insbesondere Briefings, Markenunterlagen, Logos, Texte, Fakten, Ansprechpartner, Zugang zu Räumen und Personen, Plattform- und Werbekonten, Freigaben, Einwilligungen und technische Zugangsdaten.

4.2 Der Kunde prüft alle von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Tatsachen, Leistungsversprechen, Preise, Angebote, Stellenangaben, gesundheits-, umwelt- oder nachhaltigkeitsbezogenen Aussagen und sonstigen werblichen Behauptungen auf Richtigkeit und Zulässigkeit. CSK darf auf die Richtigkeit der Kundenangaben vertrauen, soweit deren Unrichtigkeit nicht offensichtlich ist.

4.3 Der Kunde sorgt dafür, dass Personen, die auf seine Veranlassung an einer Produktion teilnehmen, rechtzeitig über Ablauf, Zweck und geplante Nutzungen informiert werden. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich CSK die Einholung bestimmter Einwilligungen übernimmt, beschafft der Kunde die erforderlichen Einwilligungen, arbeitsrechtlichen Zustimmungen, Drehgenehmigungen, Hausrechtsfreigaben und sonstigen Erlaubnisse. Stellt CSK hierfür Muster oder unterstützt CSK organisatorisch, bleibt der Kunde für die betriebs- und arbeitsrechtlich wirksame Durchführung verantwortlich.

4.4 Feedback und Freigaben sind durch den Kunden gebündelt, widerspruchsfrei und über den benannten Projektkontakt zu übermitteln. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, interne Stakeholder rechtzeitig einzubinden.

4.5 Zugangsdaten sind nach Möglichkeit über sichere Freigabeverfahren zu übermitteln. Der Kunde aktiviert verfügbare Sicherheitsfunktionen, insbesondere Mehrfaktor-Authentifizierung, und informiert CSK unverzüglich über verdächtige Kontobewegungen, Berechtigungsänderungen oder Sicherheitsvorfälle.

4.6 Unterlässt oder verzögert der Kunde eine erforderliche Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. CSK weist den Kunden auf erkennbare Auswirkungen hin. Gesetzliche Ansprüche von CSK wegen Annahme- oder Mitwirkungsverzugs bleiben unberührt. Zusätzlicher Aufwand wird nur berechnet, wenn er vom vereinbarten Leistungsumfang nicht umfasst ist und CSK den Kunden vor seiner Entstehung über die voraussichtlichen Mehrkosten informiert hat oder eine vorherige Information wegen besonderer Dringlichkeit nicht möglich war.

5. Termine, Leistungsort, Lieferung und Aufbewahrung

5.1 Die Leistung beginnt, wenn der Vertrag geschlossen ist, eine vereinbarte An- oder Vorauszahlung eingegangen ist und die für den Start erforderlichen Mitwirkungen vorliegen. Angaben wie „fertig in 7 Tagen“ beziehen sich, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, auf einen angestrebten ersten Content-Piloten nach dem Produktionstag und setzen vollständige Kundenzuarbeit sowie rechtzeitige Freigaben voraus.

5.2 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Projektplanung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Nicht verbindliche Zeitpläne werden nach fachlicher Einschätzung geplant. Änderungswünsche, verspätete Mitwirkung oder nachträglich erweiterter Leistungsumfang führen zu einer angemessenen Anpassung des Zeitplans.

5.3 Digitale Arbeitsergebnisse werden in den vereinbarten Formaten und über den vereinbarten Übertragungsweg bereitgestellt, etwa per Download-Link, Cloud-Ordner, E-Mail, Plattform-Upload oder Account-Veröffentlichung. Der Kunde ist für das rechtzeitige Herunterladen und die dauerhafte Sicherung der finalen Dateien verantwortlich.

5.4 Soweit nicht anders vereinbart, ist CSK nicht verpflichtet, Rohmaterial, offene Projektdateien, Zwischenschritte oder Sicherungskopien dauerhaft aufzubewahren. CSK darf solche Daten 90 Kalendertage nach Abschluss des Projekts beziehungsweise nach letzter Lieferung löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, Datenschutzpflichten oder abweichenden Vereinbarungen entgegenstehen.

5.5 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streik, flächendeckende Ausfälle von Telekommunikation oder Plattformen, unvorhersehbarer Ausfall kritischer Technik sowie kurzfristige Erkrankung nicht ersetzbarer Schlüsselpersonen, verlängern Leistungsfristen für die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert die Störung so lange an, dass ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wird, bleiben die gesetzlichen Kündigungs- und Rücktrittsrechte unberührt.

6. Produktionstage, Drehorte und Terminänderungen

6.1 Der Kunde gewährleistet an von ihm gestellten Dreh- oder Aufnahmeorten rechtzeitigen Zugang, geeignete Strom- und Netzanschlüsse, sichere Arbeitsbedingungen sowie die erforderlichen Haus-, Sicherheits- und Drehgenehmigungen. Nicht erkennbare Störquellen, Lärm, laufender Betrieb, bauliche Einschränkungen oder fehlende Freigaben können Qualität und Zeitplan beeinflussen.

6.2 Für Unternehmer gilt bei einer vom Kunden veranlassten Absage oder Verschiebung eines fest gebuchten Produktions-, Dreh- oder Aufnahmetermins folgende pauschalierte Entschädigung, bezogen auf den im Angebot dem Termin zugeordneten Vergütungsanteil:

  • mehr als 21 Kalendertage vor dem Termin: nur bereits angefallene, nicht stornierbare Fremdkosten;

  • 21 bis 8 Kalendertage vor dem Termin: 25 %;

  • 7 Kalendertage bis 72 Stunden vor dem Termin: 50 %;

  • weniger als 72 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 75 %.

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. CSK bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Zahlungen nach dieser Klausel werden auf Ansprüche wegen einer Kündigung desselben Leistungsabschnitts angerechnet. Für Verbraucher gelten insoweit ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.

Nicht in dem dem Termin zugeordneten Vergütungsanteil enthaltene, bereits angefallene und nicht stornierbare Fremdkosten werden zusätzlich gegen Nachweis berechnet. Eine doppelte Berechnung derselben Kosten ist ausgeschlossen.

6.3 Muss CSK einen Termin aus einem von CSK zu vertretenden Grund verschieben, bietet CSK unverzüglich einen angemessenen Ersatztermin an. Kommt ein Ersatztermin nicht zustande und ist die Leistung für den Kunden dadurch nicht mehr sinnvoll nutzbar, werden auf den entfallenen Leistungsabschnitt geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 16.

6.4 Wetterabhängige Außenaufnahmen und vergleichbare Produktionen werden bei ungeeigneten Bedingungen nach Abstimmung verschoben oder in zumutbarer Weise angepasst. Die Kostentragung richtet sich danach, aus wessen Verantwortungsbereich die Terminänderung stammt und welche Fremdkosten tatsächlich angefallen sind.

7. Feedback, Korrekturen und Leistungsänderungen

7.1 Die Anzahl der enthaltenen Feedback- oder Korrekturrunden ergibt sich aus dem Angebot. Ist dort nichts geregelt, ist eine gebündelte Feedbackrunde je abgrenzbarem finalen Arbeitsergebnis enthalten.

7.2 Der Kunde übermittelt Feedback grundsätzlich innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang eines Entwurfs, sofern nicht anders vereinbart. Verspätetes Feedback verschiebt nachfolgende Termine angemessen. Schweigen gilt nicht als inhaltliche Freigabe und ersetzt bei werkvertraglichen Leistungen nicht die Abnahme nach Ziffer 8.

7.3 Eine Feedbackrunde umfasst Anpassungen innerhalb des vereinbarten Briefings, nicht jedoch eine nachträgliche Änderung der Strategie, Zielgruppe, Kernaussage, Dramaturgie, Stilrichtung, Plattformlogik oder des bereits freigegebenen Konzepts. Wiederholte Einzelrückmeldungen, widersprüchliche Rückmeldungen oder Änderungen bereits freigegebener Teile können zusätzlichen Aufwand auslösen.

7.4 Für Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs erstellt CSK auf Wunsch eine Aufwandsschätzung oder ein Nachtragsangebot. CSK beginnt mit der Zusatzleistung erst nach Freigabe des Kunden. Dringende Maßnahmen zur Abwehr eines unmittelbar drohenden Schadens dürfen nach vorheriger Abstimmung auch nach Zeitaufwand durchgeführt werden.

7.5 Die Beseitigung eines Mangels ist keine vergütungspflichtige Feedbackrunde. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

8. Abnahme und Mängelrechte

8.1 Soweit die Leistung auf die Herstellung eines abnahmefähigen Werks gerichtet ist, fordert CSK den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auf. Der Kunde nimmt das vertragsgemäße Werk ab; wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

8.2 CSK kann eine angemessene Frist zur Abnahme setzen, die regelmäßig zehn Werktage beträgt. Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Gegenüber einem Verbraucher weist CSK zusammen mit der Abnahmeaufforderung in Textform ausdrücklich auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Benennung mindestens eines Mangels verweigerten Abnahme hin.

8.3 Gegenüber Unternehmern gilt auch die Veröffentlichung, Ausstrahlung, bezahlte Bewerbung oder sonstige produktive Nutzung eines finalen Arbeitsergebnisses nach angemessener Prüfungsmöglichkeit als Abnahme, sofern der Kunde nicht zuvor mindestens einen konkreten erheblichen Mangel angezeigt hat.

8.4 Ein Mangel liegt vor, wenn das Arbeitsergebnis von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Bloße Geschmacksabweichungen, nachträglich geänderte Vorstellungen oder Einschränkungen, die auf vom Kunden freigegebenen Konzepten, ungeeignetem Kundenmaterial, kundenseitigen Anweisungen oder nachträglichen Änderungen von Plattformen beruhen, sind keine Mängel, sofern CSK bestehende Prüf- und Hinweispflichten erfüllt hat.

8.5 Bei berechtigten Mängeln erhält CSK zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Der Kunde beschreibt Mängel so konkret, dass CSK sie nachvollziehen und prüfen kann.

8.6 Verändert der Kunde oder ein Dritter das Arbeitsergebnis ohne Abstimmung, entfallen Mängelansprüche nur, soweit die Veränderung für den geltend gemachten Mangel ursächlich ist. Für vom Kunden veränderte Fassungen übernimmt CSK keine Verantwortung.

9. Social Media, Distribution, Paid Media und Drittplattformen

9.1 Social-Media-Management, Upload, Community-Management, Podcast-Distribution, Tracking, Reporting oder Paid-Media-Leistungen sind nur geschuldet, soweit sie im Angebot ausdrücklich enthalten sind. Nicht genannte laufende Moderation, Reaktionspflichten, Krisenkommunikation, Wochenendbetreuung oder rechtliche Prüfung von Nutzerinhalten sind nicht umfasst.

9.2 Der Kunde bleibt Inhaber beziehungsweise Vertragspartner seiner Plattform-, Werbe- und Analysekonten. Er gewährt CSK nur die für den Auftrag erforderlichen Rollen und Berechtigungen. Soweit möglich, werden keine persönlichen Hauptzugänge geteilt.

9.3 Für Drittplattformen wie Meta, Instagram, Facebook, Google, YouTube, LinkedIn, Spotify oder Apple gelten zusätzlich deren Nutzungs-, Werbe- und Prüfbedingungen. CSK hat keinen Einfluss auf Freigabeentscheidungen, Kontosperrungen, technische Änderungen, Reichweitenmechanismen, Preise, Datenverfügbarkeit oder Ausfälle dieser Plattformen. CSK haftet hierfür nur, soweit CSK eine eigene Pflichtverletzung zu vertreten hat.

9.4 Werbe-, Media- und Plattformbudgets sowie kostenpflichtige Dritttools sind nicht in der Vergütung von CSK enthalten, sofern das Angebot sie nicht ausdrücklich ausweist. Sie werden grundsätzlich unmittelbar vom Kunden an den Drittanbieter gezahlt. Verauslagt CSK ausnahmsweise Kosten im eigenen Namen, sind diese vorab bereitzustellen oder nach Beleg zu erstatten.

9.5 Budget-, Zielgruppen- und Kampagnenentscheidungen werden im vereinbarten Freigabeprozess getroffen. Ohne ausdrückliche Vollmacht darf CSK Budgets nicht über den freigegebenen Rahmen hinaus erhöhen. CSK schuldet eine fachgerechte Einrichtung und Optimierung im vereinbarten Umfang, jedoch keine bestimmte Reichweite, Zahl von Bewerbungen oder Leads, Medienkosten, Platzierung oder Rentabilität.

9.6 Reports beruhen auf den von Plattformen und eingesetzten Tools bereitgestellten Daten. Abweichende Attributionsmodelle, Datenverzögerungen, Cookie- und Trackingbeschränkungen sowie Plattformfehler können Ergebnisse beeinflussen. CSK prüft Reports mit der vertraglich geschuldeten Sorgfalt, garantiert aber keine vom Plattformanbieter unabhängige Messgenauigkeit.

9.7 Soweit Tracking, Pixel, Conversion-APIs, Lead-Formulare, Zielgruppenlisten oder vergleichbare Funktionen eingesetzt werden, legen die Parteien ihre datenschutzrechtlichen Rollen projektbezogen fest. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Verarbeitungszwecke, die erforderlichen Informationen, Einwilligungen und die Konfiguration seiner Website oder Consent-Lösung verantwortlich, soweit das Angebot diese Aufgaben nicht ausdrücklich CSK zuweist.

10. Vergütung, Fremdkosten und Zahlung

10.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen.

10.2 Vereinbarte Reise-, Übernachtungs-, Versand-, Studio-, Sprecher-, Musik-, Stock-, Lizenz-, Plattform-, Media- oder sonstige Fremdkosten werden zusätzlich berechnet, wenn sie im Angebot ausgewiesen oder vor ihrer Beauftragung vom Kunden freigegeben wurden.

10.3 Abschlags- oder Vorauszahlungen werden nur geschuldet, wenn sie im Angebot vereinbart sind. CSK kann den Leistungsbeginn vom Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung abhängig machen. Bei in sich abgeschlossenen Teilleistungen darf CSK entsprechend dem Angebot Teilrechnungen stellen.

10.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern die Rechnung keine andere Frist ausweist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang.

10.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Entgeltforderungen gegen Unternehmer fällt außerdem die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro an. Die Geltendmachung eines weiteren nachgewiesenen Verzugsschadens bleibt vorbehalten; die Pauschale wird auf Rechtsverfolgungskosten angerechnet, soweit das Gesetz dies vorsieht.

10.6 Ist der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, darf CSK nach Mahnung und angemessener Nachfrist weitere Leistungen vorübergehend aussetzen. Termine verschieben sich entsprechend. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein berechtigtes Zurückbehaltungsrecht zusteht.

10.7 Unternehmer dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Diese Beschränkung gilt nicht für Forderungen, die mit der Forderung von CSK in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

11. Laufzeit, Kündigung und Projektabbruch

11.1 Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Laufzeit und Kündigung laufender Betreuungs-, Social-Media- oder Managementleistungen ergeben sich aus dem Angebot.

11.2 Ist für eine laufende Leistung weder eine feste Laufzeit noch eine Kündigungsfrist vereinbart, kann sie von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

11.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für CSK kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde trotz Fristsetzung eine wesentliche Mitwirkung dauerhaft verweigert, rechtswidrige Inhalte oder Anweisungen verlangt, erforderliche Rechte oder Budgets nicht bereitstellt oder sich mit einem erheblichen Vergütungsbetrag in Verzug befindet.

11.4 Bei der freien Kündigung eines Werkvertrags durch den Kunden gelten die gesetzlichen Vergütungsfolgen, insbesondere § 648 BGB. CSK muss sich ersparte Aufwendungen und einen anderweitigen Erwerb nach Maßgabe des Gesetzes anrechnen lassen.

11.5 Nach Vertragsende rechnet CSK die bis dahin erbrachten Leistungen und freigegebenen Fremdkosten ab. Nutzungsrechte an bezahlten, abnahmefähigen finalen Arbeitsergebnissen richten sich nach Ziffer 12. Ein Anspruch auf Übergabe nicht vergüteter Zwischenstände, Rohdaten oder offener Projektdateien besteht nicht.

12. Urheberrecht und Nutzungsrechte

12.1 Urheberrechte und Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben bei den jeweiligen Urhebern. CSK räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung die im Angebot ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen ein. Rechte an Entwürfen, verworfenen Varianten, Methoden, Vorlagen, Produktions-Know-how, Rohmaterial und offenen Projektdateien werden nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

12.2 Fehlt im Angebot eine ausdrückliche Rechtebeschreibung, erhält der Kunde an von CSK geschaffenen finalen Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigene Unternehmens-, Arbeitgeber-, Produkt- und Markenkommunikation. Es umfasst die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Vorführung und Sendung über eigene oder beauftragte Websites, Social-Media-, Podcast-, Video-, Intranet-, Präsentations-, Veranstaltungs-, Presse-, Radio-, TV- und Werbekanäle, soweit die jeweilige Nutzung nach dem erkennbaren Vertragszweck zu erwarten war.

12.3 Der Kunde darf final ausgelieferte Arbeitsergebnisse für die vereinbarten Zwecke technisch anpassen, insbesondere skalieren, kürzen, in gängige Formate umwandeln, mit Untertiteln versehen und in eigene Kommunikationsmittel einbinden. Inhaltlich oder gestalterisch veränderte Fassungen dürfen die berechtigten Urheberinteressen nicht beeinträchtigen. CSK haftet nicht für Änderungen durch den Kunden oder Dritte.

12.4 Ausschließliche Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte über Ziffer 12.3 hinaus, Rechte zur Weiterlizenzierung, zum eigenständigen Weiterverkauf, für Merchandising, Produktdatenbanken oder das Training generativer KI-Systeme bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Der Kunde darf seinen Agenturen, technischen Dienstleistern und Plattformbetreibern die zur Nutzung für seine eigenen Zwecke notwendigen Unterrechte einräumen.

12.5 Für Sprecher, Musik, Stockmaterial, Schriften, Software, Plug-ins, Plattformelemente und sonstige Drittinhalte gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen. CSK informiert den Kunden über wesentliche, CSK bekannte Beschränkungen. Eine Nutzung außerhalb der lizenzierten Medien, Gebiete, Laufzeiten oder Budgets bedarf gegebenenfalls einer Erweiterung auf Kosten des Kunden.

12.6 Rohaufnahmen, Multitracks, Session-Dateien, Schnittprojekte, offene Grafikdateien, Stems und andere Produktions- oder Quelldateien sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich genannt sind. Ihre Herausgabe kann wegen Drittsoftware, Plug-ins, Schriften oder Lizenzen technisch oder rechtlich eingeschränkt sein.

12.7 Eine Urheber- oder Herstellerbenennung erfolgt nur, wenn sie vereinbart oder branchenüblich zwingend erforderlich ist. Gesetzlich unverzichtbare Ansprüche bleiben unberührt.

13. Rechte und Verantwortlichkeit für Kundenmaterialien

13.1 Der Kunde versichert, zur vertragsgemäßen Nutzung aller von ihm bereitgestellten oder angewiesenen Inhalte berechtigt zu sein. Dazu gehören insbesondere Texte, Marken, Logos, Musik, Bilder, Videos, Designs, Datensätze, Produkte, Locations sowie Persönlichkeits-, Namens-, Haus- und sonstige Rechte.

13.2 Der Kunde erteilt CSK für die Vertragsdurchführung ein einfaches, auf Dauer und Zweck des Projekts beschränktes Recht, die Kundenmaterialien zu bearbeiten, zu vervielfältigen, an eingesetzte Produktionspartner weiterzugeben und in die Arbeitsergebnisse einzubinden.

13.3 Der Kunde ist für die rechtzeitige Einholung und Dokumentation erforderlicher Einwilligungen abgebildeter oder aufgenommener Personen verantwortlich, sofern das Angebot diese Aufgabe nicht ausdrücklich CSK zuweist. Widerrufe oder Einschränkungen einer Einwilligung teilt der Kunde CSK unverzüglich mit. Nachträgliche Änderungen bereits produzierter Inhalte werden nach Aufwand vergütet, soweit CSK den Änderungsgrund nicht zu vertreten hat.

13.4 Erkennt CSK konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung, weist CSK den Kunden darauf hin und darf die betroffene Leistung bis zur Klärung aussetzen. CSK ist ohne ausdrücklichen Prüfauftrag nicht zu einer umfassenden Marken-, Urheber-, Wettbewerbs-, Datenschutz- oder arbeitsrechtlichen Prüfung verpflichtet.

13.5 Ist der Kunde Unternehmer, stellt er CSK von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus dieser Ziffer, rechtswidrigen Kundenmaterialien oder verbindlichen Kundenanweisungen beruhen. Die Freistellung umfasst angemessene notwendige Rechtsverteidigungskosten. CSK informiert den Kunden unverzüglich, überlässt ihm soweit zumutbar die Verteidigung und trifft keine Anerkenntnisse oder Vergleiche ohne Abstimmung. Die Freistellung gilt nicht, soweit CSK den Anspruch mitverursacht hat. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Haftungsregeln.

14. Referenznutzung und Vertraulichkeit

14.1 CSK darf den Namen, das Logo, Arbeitsergebnisse, Produktionsaufnahmen, Leistungsdaten oder Kampagnenergebnisse des Kunden nur als Referenz, Case Study oder Eigenwerbung nutzen, wenn der Kunde zuvor in Textform zugestimmt hat. Umfang, Kanäle und etwaige Sperrfristen richten sich nach der Zustimmung. Eine einmal erteilte Zustimmung kann für zukünftige Nutzungen aus wichtigem Grund widerrufen werden; bereits rechtmäßig hergestellte Druckerzeugnisse müssen nicht zurückgerufen werden.

14.2 Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte kaufmännische, technische, kreative und personenbezogene Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Die Weitergabe ist zulässig an Personen, die sie zur Vertragsdurchführung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, sowie wenn eine gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflicht besteht.

14.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich werden, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Für Geschäftsgeheimnisse gilt die Pflicht, solange die gesetzlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses vorliegen; im Übrigen für drei Jahre nach Vertragsende.

15. Datenschutz

15.1 Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen. Informationen zur Verarbeitung durch CSK als eigener Verantwortlicher enthält die Datenschutzerklärung unter https://www.csk-audio-designs.de/datenschutzerklarung/.

15.2 Verarbeitet CSK personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit gesetzlich erforderlich. Der Kunde erteilt dokumentierte Weisungen und ist für deren Rechtmäßigkeit verantwortlich.

15.3 Bei Foto-, Video-, Podcast-, Recruiting- und Beschäftigtenproduktionen legen die Parteien die datenschutzrechtlichen Rollen und Verantwortlichkeiten nach dem konkreten Projekt fest. Die bloße Bereitstellung eines Einwilligungsmusters durch CSK ändert die gesetzliche Rollenverteilung nicht.

16. Haftung

16.1 CSK haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet CSK nur auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

16.3 Im Übrigen ist die Haftung von CSK für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von CSK.

16.4 Gegenüber Unternehmern haftet CSK bei leichter Fahrlässigkeit insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit solche Schäden nicht typischerweise vorhersehbare Folge der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sind.

16.5 Für Datenverlust haftet CSK nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Dies gilt nicht, soweit die Datensicherung nach dem Vertrag ausdrücklich Aufgabe von CSK ist.

16.6 CSK haftet nicht für Ausfälle, Sperrungen, Änderungen oder Entscheidungen unabhängiger Drittplattformen oder für Folgen unrichtiger Kundenangaben, fehlender Rechte, verspäteter Freigaben oder kundenseitiger Änderungen, soweit CSK keine eigene Pflichtverletzung zu vertreten hat.

17. Besondere Bestimmungen für Verbraucher und Widerruf

17.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung in Anlage 1.

17.2 Verlangt ein Verbraucher, dass CSK vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnt, muss er dies ausdrücklich erklären. Widerruft er danach, kann er unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden.

17.3 Bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag erlischt das Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist erst mit vollständiger Leistungserbringung und nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere die ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und die Bestätigung der Kenntnis vom Erlöschen, erfüllt sind. Für Verträge über nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellte digitale Inhalte gelten die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen.

17.4 Eine Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn darf nicht allein durch die Zustimmung zu diesen AGB eingeholt werden. CSK holt sie, sofern erforderlich, gesondert ein. Anlage 2 enthält hierfür einen Formulierungsvorschlag.

17.5 Gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere Mängelrechte und zwingende Informationspflichten, werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

18. Verbraucherstreitbeilegung

Soweit CSK nicht gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet ist, ist CSK nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zwingende gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Streitigkeit bleiben unberührt.

19. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

19.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von CSK ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag. CSK darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

19.3 Vertragliche Anzeigen und Erklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben unabhängig von dieser Formregelung wirksam.

19.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Anlage 1 – Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Diese Widerrufsbelehrung gilt für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge über Dienstleistungen, soweit dem Kunden als Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Cedric Siegfried Kuschnick
handelnd unter „CSK-Audio-Designs“
Leipziger Straße 33
04435 Schkeuditz
Deutschland
E-Mail: info@csk-audio-designs.de
Telefon: +49 151 27529802

mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefs oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden:

An
Cedric Siegfried Kuschnick, handelnd unter „CSK-Audio-Designs“
Leipziger Straße 33, 04435 Schkeuditz, Deutschland
E-Mail: info@csk-audio-designs.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am () / Vertrag geschlossen am (): _________________________

Name des/der Verbraucher(s): ________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) – nur bei Mitteilung auf Papier:

Datum: _________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Anlage 2 – Gesonderte Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn

Wichtig: Diese Erklärung ist nur für Verbraucherverträge vorgesehen. Sie muss gesondert und aktiv abgegeben werden; eine bloße Zustimmung zu den AGB genügt nicht.

Bei Dienstleistungen

☐ Ich verlange ausdrücklich, dass CSK-Audio-Designs vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienstleistung beginnt.

☐ Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden kann und dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch CSK-Audio-Designs erlischt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten

Nur verwenden, wenn der konkrete Vertrag rechtlich als Vertrag über digitale Inhalte einzuordnen ist:

☐ Ich stimme ausdrücklich zu, dass CSK-Audio-Designs vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt.

☐ Mir ist bekannt, dass ich durch diese Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung mein Widerrufsrecht verliere, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Name: ______________________________________________________________

Projekt / Angebot: __________________________________________________

Datum: _________________________ Unterschrift / elektronische Bestätigung: _________________________